Wegzugsbesteuerung und Dubai — was deutsche Anleger und Auswanderer wissen müssen

Wer als Deutscher nach Dubai auswandert und dabei Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft hält, steht vor einer der tückischsten Vorschriften des deutschen Steuerrechts: der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Diese Regelung kann dazu führen, dass beim Wegzug aus Deutschland Steuer auf Gewinne anfällt, die noch gar nicht realisiert wurden — sogenannte stille Reserven.

Dieser Beitrag erklärt, wen die Wegzugsbesteuerung betrifft, wie sie berechnet wird, wann sie greift (und wann nicht), und welche Gestaltungsoptionen es vor dem Wegzug gibt. Er ist keine Steuerberatung — er ist eine Orientierungshilfe, damit Sie wissen, welche Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen müssen, bevor Sie Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt einreichen.

 WICHTIG: Konsultieren Sie zwingend einen deutschen Steuerberater mit Expertise im internationalen Steuerrecht, bevor Sie Ihren deutschen Wohnsitz aufgeben. Die Wegzugsbesteuerung kann erhebliche finanzielle Folgen haben, die sich durch rechtzeitige Planung vermeiden oder zumindest reduzieren lassen.

Was ist die Wegzugsbesteuerung? — § 6 AStG einfach erklärt

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (Außensteuergesetz) soll verhindern, dass steuerpflichtige Gewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen durch einen Wegzug ins Ausland der deutschen Besteuerung dauerhaft entzogen werden.

Konkret: Wenn Sie Anteile an einer GmbH, AG, UG oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft halten und Deutschland als Wohnsitz aufgeben, behandelt der deutsche Fiskus dies so, als hätten Sie Ihre Anteile am Tag des Wegzugs zum gemeinen Wert veräußert — auch wenn Sie tatsächlich keinen einzigen Anteil verkauft haben. Auf den rechnerischen Gewinn (Unterschied zwischen Buchwert und gemeinem Wert) fällt dann Einkommensteuer an.

Die steuerliche Bewertung erfolgt zum gemeinen Wert (vereinfachter Ertragswert nach § 11 Abs. 2 BewG oder Discounted-Cashflow-Bewertung), der in der Regel erheblich über dem Nominalwert der Anteile liegt. Die daraus resultierende Steuerlast kann schnell sechs- bis siebenstellig werden — ohne dass auch nur ein Euro tatsächlich geflossen ist.

Wann greift die Wegzugsbesteuerung — und wen betrifft sie?

§ 6 AStG greift unter drei Voraussetzungen:

Voraussetzung
Detail
1. Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Mindestens 1% Beteiligung an einer GmbH, AG, UG oder vergleichbaren ausländischen Kapitalgesellschaft in den letzten 5 Jahren.
2. Mindestdauer der Steuerpflicht
Mindestens 7 Jahre unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland in den letzten 12 Jahren vor dem Wegzug.
3. Wegzug ins Ausland
Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts — auch temporärer Wegzug kann greifen, wenn keine Rückkehrabsicht besteht.

Die Regelung trifft damit primär: GmbH-Gesellschafter, AG-Aktionäre mit mehr als 1% Beteiligung, Holding-Gesellschafter, Startup-Gründer mit substantiellen Anteilen, und Erben von Gesellschaftsanteilen, die diese weiterhalten.

Freiberufler, Angestellte und Immobilienbesitzer ohne Kapitalgesellschaftsbeteiligungen sind von § 6 AStG in der Regel NICHT betroffen. Für sie ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kein Thema — aber andere steuerliche Fragen (§ 23 EStG Spekulationsfrist, Progressionsvorbehalt) bleiben relevant.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG — 10 Jahre Nachhaftung

Noch weniger bekannt als § 6 AStG — aber ebenso folgenreich — ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG. Diese Regelung kann dazu führen, dass ehemalige deutsche Steuerresidenten für bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug für bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

§ 2 AStG greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die Person hat mindestens 10 Jahre lang in Deutschland gelebt
Sie ist in ein Niedrigsteuerland gezogen (die VAE gelten als Niedrigsteuergebiet nach deutschem Steuerrecht)
Sie hat wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland (z.B. Dividenden aus deutschen Gesellschaften, Lizenzeinkünfte, Vermietungseinkünfte aus deutschen Immobilien)

In diesem Fall werden die in Deutschland erzielten Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzen, Mieteinnahmen aus DE) für bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug so behandelt, als wäre die Person noch in Deutschland steuerpflichtig. Der Steuersatz richtet sich nach dem deutschen Einkommensteuertarif.

Tipp:  § 2 AStG ist eine der am meisten unterschätzten Steuerfallen beim Wegzug nach Dubai. Sie betrifft nicht nur Gesellschafter, sondern jeden, der nach dem Wegzug noch erhebliche Einkünfte aus Deutschland bezieht.

Gestaltungsoptionen vor dem Wegzug — was ist legal möglich?

Es gibt legale Möglichkeiten, die Wegzugsbesteuerung zu reduzieren oder zeitlich zu strecken. Alle müssen VOR dem Wegzug geplant und umgesetzt werden — nachträgliche Gestaltungen sind in der Regel nicht möglich.

Option 1: Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 AStG)

Bei einem Wegzug in einen EU/EWR-Staat kann die Wegzugssteuer automatisch zinslos gestundet werden, bis die Anteile tatsächlich veräußert werden. Bei einem Wegzug in ein Drittland (wie die VAE) ist seit 2022 eine verzinsliche Ratenzahlung über 7 Jahre auf Antrag möglich. Dies schiebt die Steuerlast zeitlich nach hinten, eliminiert sie aber nicht.

Option 2: Anteilsübertragung vor dem Wegzug

Unter bestimmten Bedingungen können Anteile vor dem Wegzug auf Familienangehörige oder eine Holding übertragen werden, die in Deutschland verbleibt. Dabei müssen die Regelungen zu verdeckten Einlagen, Schenkungsteuer und § 17 EStG sorgfältig berücksichtigt werden. Eine individuelle steuerliche Analyse ist zwingend erforderlich.

Option 3: Umwandlung in eine Personengesellschaft

Kapitalgesellschaftsanteile können unter bestimmten Umständen in Anteile an einer Personengesellschaft umgewandelt werden — die von § 6 AStG nicht erfasst wird. Dies ist ein komplexer, mehrstufiger Prozess und muss Jahre im Voraus geplant werden.

Option 4: Temporärer Wegzug (Rückkehr innerhalb von 7 Jahren)

Wer innerhalb von 7 Jahren nach dem Wegzug nach Deutschland zurückkehrt, kann unter bestimmten Bedingungen die Wegzugssteuer rückabwickeln lassen. Dies ist jedoch bei einem ernsthaften Dubai-Plan keine sinnvolle Strategie — und erfordert eine ursprüngliche Rückkehrabsicht.

Die Abmeldung in Deutschland — Checkliste und Timing

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist der formal auslösende Akt für den steuerlichen Wegzug — aber nicht das einzige relevante Ereignis. Die Reihenfolge der Schritte ist entscheidend:

Zeitpunkt
Aktion
12–24 Monate vorher
Deutschen Steuerberater mit internationalem Steuerrecht beauftragen. Analyse der Beteiligungsstruktur, Berechnung der voraussichtlichen Wegzugssteuer, Gestaltungsoptionen prüfen.
6–12 Monate vorher
Gestaltungsmaßnahmen umsetzen (Umwandlungen, Übertragungen). Immobilie in Dubai kaufen oder Mietvertrag abschließen. Emirates ID und UAE-Aufenthaltsvisum beantragen.
3–6 Monate vorher
Nachweis des Dubai-Lebensmittelpunkts aufbauen: EJARI-Mietregistrierung, DEWA-Anschluss, UAE-Bankkonto eröffnen, Krankenversicherung in VAE abschließen.
Abmeldetag
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. KEIN inländischer Wohnsitz mehr in Deutschland. Letzte Steuererklärung für das Wegzugsjahr vorbereiten (wird im Folgejahr eingereicht).
Nach dem Wegzug
Weiterhin beschränkt steuerpflichtig für deutsche Einkünfte (Mieteinnahmen DE, Dividenden aus deutschen GmbHs etc.). § 2 AStG prüfen. Jahressteuererklärungen weiter einreichen.

Was gilt für Österreicher und Schweizer? — DBA-Unterschiede

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist ein deutsches Steuerinstrument — Österreicher und Schweizer unterliegen anderen nationalen Regelungen:

Österreich: Hat eine ähnliche Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs. 6 EStG AT) für Anteile an Kapitalgesellschaften. Bei Wegzug in Drittländer (wie VAE) wird die Steuer im Jahr des Wegzugs fällig. Sprechen Sie mit einem österreichischen Steuerberater.
Schweiz: Kennt keine Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen im vergleichbaren Ausmaß. Die Schweizer Quellensteuer auf Dividenden kann jedoch weiterhin anfallen. Die DBA-Regelungen zwischen der Schweiz und den VAE sind günstiger als jene zwischen Deutschland und den VAE.

Wegzugsbesteuerung und Dubai-Investition — wir begleiten Sie.

Die Kombination aus Wegzugsplanung, Dubai-Immobilienkauf und steuerlicher Struktur erfordert sorgfältige Vorbereitung. Unser Netzwerk umfasst deutsche Steuerberater mit internationaler Expertise und lokale Dubai-Immobilienspezialisten. Kontaktieren Sie uns für eine erste Orientierung.

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